Vielen Dank für Ihre Beschwerde. Die
Schweiz nimmt zur Kenntnis, dass Sie eine Beschwerde gegen ein Unternehmen
mit Sitz in der Schweiz wegen eines grenzüberschreitenden Konflikts im
elektronischen Geschäftsverkehr deponieren. Ihre Beschwerde wird zunächst
beim International Marketing Supervision Network (IMSN) registriert, dann
an das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) weitergeleitet,
einer administrativen Einheit der Schweizer Regierung in Bern.
Was wird mit Ihrer bei eConsumer.gov registrierten
Beschwerde geschehen?
Das seco leitet seine Kompetenz ab vom
Was sind fur Sie die Konsequenzen
eines rechtlichen Vorgehens des seco?
Das seco handelt im Namen der Schweiz, und nicht
in Ihrem Namen. Es kann sowohl straf- als auch zivilrechtlich vorgehen,
allerdings nur, wenn die in der Beschwerde umschriebene Handelspraxis als
unfair gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen
ist. Im Falle von strafrechtlichen Sanktionen können die Verantwortlichen
des Unternehmens mit Bussen bis zu 100'000 Schweizer Franken oder mit
Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Im Falle von
zivilrechtlichen Sanktionen kann der Zivilrichter eine drohende Verletzung
verbieten, eine bestehende Verletzung beseitigen oder die
Widerrechtlichkeit einer Verletzung feststellen, wenn sich diese weiterhin
störend auswirkt.
Konnen Sie personlich Massnahmen
ergreifen unbeachtet der Massnahmen des seco?
Ja. Sie können selber rechtliche Schritte vor Schweizer
Gerichten einleiten oder von Vertretern veranlassen und die gleichen
zivilen und strafrechtlichen Klagen wie das seco anstrengen.
Ausserdem können Sie Schadenersatz, Genugtuung und Ersatz der Unkosten
geltend machen. Sie können auch eine der schweizerischen
Konsumentenschutzorganisationen kontaktieren, welche die gleichen
Klagerechte wie das seco haben, und sie anfragen, ob sie für Sie
Klage erheben.
Was passiert mit Ihrer bei
econsumer.gov eingereichten Beschwerde, wenn sie nicht einen Zwist im
elektronischen Geschaftsverkehr betrifft?
Ihre Beschwerde wird nicht in die Datenbank von
econsumer.gov aufgenommen und wird grundsätzlich keine Folgen haben.
Dennoch sind die oben aufgeführten Prinzipien auch in einem solchen Fall
gültig, da das schweizerische Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
die Verbraucher vor allen unfairen Geschäftspraktiken schützt, ob sie nun
auf elektronischem Weg erfolgen oder nicht. Sie können daher Ihre
Beschwerde dem seco oder den Schweizer
Konsumentenschutzorganisationen mit gewöhnlicher Post, Fax oder Email
zukommen lassen.
Was geschieht mit Ihrer Beschwerde
die Sie eingereicht haben, wenn sie nicht einen grenzuberschreitenden
Sachverhalt betrifft?
Ihre Beschwerde wird nicht in die Datenbank
econsumer.gov aufgenommen und wird grundsätzlich keine Folgen haben. Da
das seco nur in grenzüberschreitenden Konflikten ein Klagerecht
besitzt, kann es in einem solchen Fall nichts unternehmen. Sie können
allerdings, wie oben beschrieben, selber klagen oder mittels der Schweizer
Konsumentenschutzorganisationen.
Wenn Sie in der Schweiz Wohnsitz haben und Ihre
Beschwerde ein nicht in der Schweiz ansässiges Unternehmen betrifft,
sondern eines in einem der IMSN-Mitgliedstaaten, wird Ihre Beschwerde in
die Datenbank von econsumer.gov aufgenommen. Um herauszufinden, was mit
Ihren Informationen weiter geschieht, können Sie auf der Webseite des IMSN
die entsprechenden Informationen zu dem Land abrufen, in welchem das
Unternehmen seinen Sitz hat.
Bitte konsultieren Sie für weitere Informationen die
folgenden Webseiten: