Switzerland Vielen Dank für Ihre Beschwerde

Vielen Dank für Ihre Beschwerde. Die Schweiz nimmt zur Kenntnis, dass Sie eine Beschwerde gegen ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz wegen eines grenzüberschreitenden Konflikts im elektronischen Geschäftsverkehr deponieren. Ihre Beschwerde wird zunächst beim International Marketing Supervision Network (IMSN) registriert, dann an das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) weitergeleitet, einer administrativen Einheit der Schweizer Regierung in Bern.

Was wird mit Ihrer bei eConsumer.gov registrierten Beschwerde geschehen?

Das seco leitet seine Kompetenz ab vom Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dieses Gesetz ermächtigt das seco, rechtliche Schritte gegen unfaire Marktpraktiken einzuleiten, wenn die Beschwerdeführer im Ausland wohnhaft sind. Ihre Beschwerde und die darin enthaltenen Informationen werden dem seco helfen, einen Fall gegen das in der Schweiz ansässige Unternehmen vorzubereiten sowie allenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, sofern dies dem seco als notwendig erscheint. Mit anderen Worten, das seco ist nicht verpflichtet, individuelle Beschwerden zu behandeln.

Was sind fur Sie die Konsequenzen eines rechtlichen Vorgehens des seco?

Das seco handelt im Namen der Schweiz, und nicht in Ihrem Namen. Es kann sowohl straf- als auch zivilrechtlich vorgehen, allerdings nur, wenn die in der Beschwerde umschriebene Handelspraxis als unfair gemäss dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb einzustufen ist. Im Falle von strafrechtlichen Sanktionen können die Verantwortlichen des Unternehmens mit Bussen bis zu 100'000 Schweizer Franken oder mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Im Falle von zivilrechtlichen Sanktionen kann der Zivilrichter eine drohende Verletzung verbieten, eine bestehende Verletzung beseitigen oder die Widerrechtlichkeit einer Verletzung feststellen, wenn sich diese weiterhin störend auswirkt.

Konnen Sie personlich Massnahmen ergreifen unbeachtet der Massnahmen des seco?

Ja. Sie können selber rechtliche Schritte vor Schweizer Gerichten einleiten oder von Vertretern veranlassen und die gleichen zivilen und strafrechtlichen Klagen wie das seco anstrengen. Ausserdem können Sie Schadenersatz, Genugtuung und Ersatz der Unkosten geltend machen. Sie können auch eine der schweizerischen Konsumentenschutzorganisationen kontaktieren, welche die gleichen Klagerechte wie das seco haben, und sie anfragen, ob sie für Sie Klage erheben.

Was passiert mit Ihrer bei econsumer.gov eingereichten Beschwerde, wenn sie nicht einen Zwist im elektronischen Geschaftsverkehr betrifft?

Ihre Beschwerde wird nicht in die Datenbank von econsumer.gov aufgenommen und wird grundsätzlich keine Folgen haben. Dennoch sind die oben aufgeführten Prinzipien auch in einem solchen Fall gültig, da das schweizerische Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb die Verbraucher vor allen unfairen Geschäftspraktiken schützt, ob sie nun auf elektronischem Weg erfolgen oder nicht. Sie können daher Ihre Beschwerde dem seco oder den Schweizer Konsumentenschutzorganisationen mit gewöhnlicher Post, Fax oder Email zukommen lassen.

Was geschieht mit Ihrer Beschwerde die Sie eingereicht haben, wenn sie nicht einen grenzuberschreitenden Sachverhalt betrifft?

Ihre Beschwerde wird nicht in die Datenbank econsumer.gov aufgenommen und wird grundsätzlich keine Folgen haben. Da das seco nur in grenzüberschreitenden Konflikten ein Klagerecht besitzt, kann es in einem solchen Fall nichts unternehmen. Sie können allerdings, wie oben beschrieben, selber klagen oder mittels der Schweizer Konsumentenschutzorganisationen.

Wenn Sie in der Schweiz Wohnsitz haben und Ihre Beschwerde ein nicht in der Schweiz ansässiges Unternehmen betrifft, sondern eines in einem der IMSN-Mitgliedstaaten, wird Ihre Beschwerde in die Datenbank von econsumer.gov aufgenommen. Um herauszufinden, was mit Ihren Informationen weiter geschieht, können Sie auf der Webseite des IMSN die entsprechenden Informationen zu dem Land abrufen, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Bitte konsultieren Sie für weitere Informationen die folgenden Webseiten:

seco (Fachbereiche/Ressort Recht) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(in vier Sprachen: Französisch, Deutsch, Italienisch, Englisch)

Die Schweizer Konsumentenschutzorganisationen (Seite des Büros für Konsumentenfragen)
(teilweise in vier Sprachen: Französisch, Deutsch, Italienisch, Englisch)


 

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