Switzerland Der Konsumentenschutz in der Schweiz
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In der Schweiz wird der Konsumentenschutz sowohl vom Privatrecht als auch vom Öffentlichen Recht geregelt.

Das Privatrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Bürgern untereinander. Vertragsbeziehungen zwischen Konsumenten und Lieferanten werden vom Obligationenrecht, einem Bundesgesetz, geregelt. Das Schweizer Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist anwendbar auf unlautere Geschäftspraktiken, welche die Beziehungen zwischen Konsumenten und Lieferanten von Waren oder Dienstleistungen betreffen.

Nur wenn eine Zivilklage vor einem Richter erhoben wurde, wird eine richterliche Instanz über die Vereinbarkeit mit dem Gesetz befinden. Von sich aus ergreift der Staat keine Initiative. Das Zivilprozessrecht in der Schweiz, einem föderal aufgebauten Staat, fällt unter die Zuständigkeit der 26 Kantone. Jeder Kanton kennt seine eigenen Vorschriften. Trotzdem sind gewisse Regeln in allen Kantonen anwendbar. Konsumenten haben das Recht im Wohnsitzkanton eine Beschwerde anhängig zu machen. Ausserdem muss jeder Kanton ein Schlichtungsverfahren oder ein schnelles und einfaches rechtliches Verfahren bereitstellen, welches für Konflikte zwischen Konsumenten und Lieferanten gedacht ist, in denen es um einen Streitwert von nicht mehr als 8'000 Schweizer Franken geht.

Das Öffentliche Recht schützt die Verbraucher durch die Umschreibung der Lieferantenpflichten. Konsumenten ergreifen dabei nicht selbst zu rechtlichen Schritten, um ihre Rechte zu verteidigen. Die zuständigen kantonalen oder staatlichen Stellen agieren vielmehr auf eigene Initiative, sei es mit Kontrolle oder durch Entscheidungen (Nahrungsmittel, Tabakwaren, Gifte, Medikamente, Masse und Gewichte, Elektrizität, Preisanschrift und Preisüberwachung, etc.).

Die Schweizer Regierung hat zwei Regierungsstellen mit der Information über Konsumentenschutz eingerichtet und beauftragt: Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen, eine ständige Behördenstelle in der Verwaltung, und die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen, ein nichtständiges Beratungsorgan bestehend aus wissenschaftlichen Experten und Vertretern von Konsumentenschutzorganisationen, Dachverbänden der Wirtschaft und Gewerkschaften.

Wie bereits erwähnt, sind die Konsumenten verantwortlich für den Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken. Als unlauter gilt jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossendes Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst. Die Überwachung des lauteren Wettbewerbs ist den Privaten übertragen. Mitbewerber, der einzelne Konsument, Berufs- und Wirtschaftsverbände und Konsumentenorganisationen sind deshalb berechtigt, beim Verdacht unlauterer Geschäftspraktiken eine Zivilklage beim zuständigen kantonalen Gericht oder einen Strafantrag einzureichen. Der Bund kann nur insoweit klagen, als die klageberechtigten Personen im Ausland ansässig sind. Er nimmt dabei das öffentliche Interesse zum Schutz des Ansehens der Schweiz im Ausland wahr. Das Klagerecht des Bundes ist an das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco), einem Mitglied des International Marketing Supervision Network (IMSN), delegiert.

Bitte konsultieren Sie für weitere Informationen die folgenden Webseiten:

Die Schweizer Konsumentenschutzorganisationen (Seite des Büros für Konsumentenfragen)
(teilweise in vier Sprachen: Französisch, Deutsch, Italienisch, Englisch)

seco (Fachbereiche/Ressort Recht) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
(in vier Sprachen: Französisch, Deutsch, Italienisch, Englisch)


Die Schweiz ist im International Marketing Supervision Network (IMSN) mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) vertreten, einer administrativen Einheit der Schweizer Regierung, angegliedert dem Volkswirtschaftsdepartement (Ministerium).

Unter dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), ist das seco ermächtigt, rechtliche Schritte gegen unfaire Handelspraktiken einzuleiten, wenn die Beschwerdeführer im Ausland wohnhaft sind. Das seco handelt im Namen der Schweiz, und nicht im Namen der Beschwerdeführer. Es kann sowohl straf- als auch zivilrechtlich vorgehen, allerdings nur, wenn die in der Beschwerde umschriebene Handelspraxis als unfair gemäss dem Gesetz einzustufen ist.

Sie können das seco erreichen unter:

Staatssekretariat für Wirtschaft
Fachbereich Recht
Handelspraktiken
Effingerstrasse 1
CH – 3003 Bern

E-mail: seco@seco.admin.ch
Tel. +41 (0)31 322 77 70
Fax +41 (0)31 324 09 56

Für mehr Informationen über das seco (Fachbereich Recht) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) besuchen Sie bitte unsere Webseite (in vier Sprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch).