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Hauptinspektion für Konsumentenschutz (FVF) Rolle der Hauptinspektion für Konsumentenschutz Die Hauptinspektion für Konsumentenschutz (FVF) wurde auf die berufliche Vergangenheit der Landes-Handels- und -Marktaufsicht aufbauend von der Ungarischen Regierung im Jahre 1991 errichtet. Sie wirkt direkt unter der Leitung des Wirtschaftsministeriums, ihre Tätigkeit wird aus dem Staatsbudget finanziert. Die Institution verfügt im Bereich des staatlichen Konsumentenschutzes und der Marktaufsicht über landesweite Kompetenz. Unter ihrer fachlichen Leitung sind die Konsumentenschutzinspektion der Hauptstadt und die 19 Komitats-Konsumentenschutzinspektionen tätig.
Die Tätigkeit der Hauptinspektion war hauptsächlich durch das Verbraucherschutzgesetz CLV vom Jahre 1997 bestimmt. Dementsprechend sind ihre Aufgaben bezüglich der zu konsumierenden Produkte und Dienstleistungen die folgenden:
Die Aufgaben der FVF sind im einzelnen die folgenden:
FVF führt gemeinsam mit den unter ihre fachliche Leitung gehörenden regionalen Inspektionen landesweite, mehrere Komitate berührende - sowie nach Bedarf Ziel- und ad hoc Prüfungen - auf Grund eines Jahresarbeitsplanes durch. Unsere Mitarbeiter kontrollieren, prüfen jährlich mehrere tausend Produkte, mehrere zehntausend Vertriebsstellen auf Landes- und lokaler Ebene, und wenn erforderlich, ergreifen sie die entsprechenden behördlichen Maßnahmen. Ein Teil der Prüfungen hat Wiederholungs-, Monitoring-Charakter. Die Kontrollen, Prüfungen werden teilweise an Ort und Stelle, teilweise in eigenen Laboratorien oder in akkreditierten Laboratorien anderer Institute durchgeführt. Die Anzahl der von uns untersuchten Beschwerden der Bevölkerung ist jährlich ca. 30.000.
In unserer Tätigkeit arbeiten wir mit den Fachinspektionen, den Partnerbehörden, den akkreditierten Zertifizierungsinstitutionen sowie den zivilen Organisationen des Konsumentenschutzes zusammen. FVF hat mit mehr als zehn Partnerbehörden - unter anderen mit den Zollorganen - Kooperationsvereinbarungen im Interesse der Verwirklichung von koordinierten Kontrollen abgeschlossen.
Im organisatorischen Aufbau der FVF ist die Marktaufsichtstätigkeit von der in den Laboratorien ausgeübten Tätigkeit getrennt. Wir haben 160 Mitarbeiter. Die Mehrheit ist hochqualifiziert, sie verfügen über die Qualifikation eines Juristen, eines Volkswirten, eines Ingenieurs, eines Chemikers. Bei den Komitatsinspektionen sind etwa 230 Personen tätig, 80% von ihnen haben Universitäts- oder Hochschulabschluss.
Unsere internationalen Beziehungen
In unserer Tätigkeit für den Ausbau von Beziehungen legen wir den Akzent auf die nachstehenden Bereiche:
Im Interesse der Vorbereitung des EU-Beitritts haben wir z.B. mit den folgenden Ämtern Beziehungen ausgebaut:
Dank den PHARE-Förderprogramme gebotenen Möglichkeiten wurde ein zeitgemäßer Prüfinstrumentensystem und ein zentrales Marktaufsichtsinformationssystem ausgebaut,.
Wir haben bilaterale Vereinbarungen mit dem:
Als vollberechtigte Mitglieder haben wir uns der Arbeit der nachstehenden Organisationen angeschlossen:
Als assoziiertes Mitglied haben wir uns der Arbeit von Consumers International (CI) angeschlossen.
Das System "Transition Rapid Exchange of Information on Dangerous Products" (TRAPEX) wurde von 9 mittel- und osteuropäischen Ländern mit dem fachlichen und finanziellen Beitrag der Universität Louvain-la-Neuve im Jahre 1999 zustande gebracht. Die Entwicklung wurde auf Grund des Schnellinformationssystem RAPEX der Europäischen Union als Modell durchgeführt.
Das Wesen dieses Systems ist, dass die Mitgliedsländer einander über die in Verkehr gelangenden gefährlichen Produkte in möglichst kurzer Zeit informieren, damit sie für die Abwendung der Gefahr die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. Gegenwärtige Mitgliedsländer: Bulgarien, Zypern, Tschechien, Estland, Polen, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Rumänien, Slowakei, Slowenien.
Das Koordinationssekretariat TRAPEX wird von der Hauptinspektion für Konsumentenschutz finanziert und betrieben. Die Aufgabe dieses Sekretariats ist die Sammlung, Weiterleitung und Aufzeichnung der Benachrichtigungen und Reaktionen. Ab 2001 funktioniert auch die Internet Homepage des Systems (www.trapex.net).
Unsere Erreichbarkeit
Die Untersuchung der Beschwerden gehört erstinstanzlich gemäß den Rechtsregelbestimmungen über den Konsumentenschutz in die Kompetenz der 19 Komitatskonsumentenschutzinspektionen. Die Konsumenten können ihre Beschwerden in erster Linie bei den regional zuständigen Inspektionen einlegen.
Die Beschwerdeführer können sich allerdings - auch persönlich - an das in der Oberaufsicht tätige Konsumentenkontaktbüro wenden, wo Fachleute bei der Erledigung der Beschwerden helfen.
Die Konsumenten können sich mit ihren Problemen durch Ausfüllen des auf der Homepage der Hauptinspektion befindlichen Formulars an die Behörde wenden.
Ist die Hauptinspektion für Konsumentenschutz für die Beschwerde nicht kompetent, so leitet sie die Beschwerde den einschlägigen Regeln entsprechend an die entsprechende Instanz weiter.
Unsere Postanschrift: Sonstige staatliche Organe
Hat ein Konsument ein mit dem Wettbewerbsrecht verbundenes Problem, beanstandet er eine die Konsumenten irreführende Werbung, hat das Gefühl, dass ein Hersteller, Händler oder Dienstleister seine Monopolstellung mißbraucht, so kann er sich an das Amt für Wirtschaftswettbewerb (Gazdasági Versenyhivatal) wenden.
Hängt das Problem mit dem Fernmeldewesen, der Nachrichtenübertragung, Programmsendung zusammen oder hat der Verbraucher ein mit der Qualität der Dienstleistung verbundenes Problem (z.B. Kabelfernsehen, Fest- und mobile Telefonleitungen), so kann er um die Hilfe der Zentralamt für Nachrichtenwesen (Hírközlési Felügyelet)ersuchen.
Beanstandet der Beschwerdeführer den Inhalt der Radio- oder Fernsehprogramme, kann er sich an die Landeskörperschaft für Rundfunk und Fernsehen (Országos Rádió és Televízió Testület)wenden.
In Sachen, die mit dem Geldmarkt, Kapitalmarkt, den Renten- und sonstigen Kassen verbunden sind, kann man sich direkt an die Staatliche Aufsicht der Finanzorganisationen (Pénzügyi Szervezetek Állami Felügyelete)wenden.
Die Untersuchung der mit der Energieversorgung verbundenen Beschwerden ist eine Aufgabe des Ungarischen Energieamtes (Magyar Energia Hivatal).
Die mit der Fernwärme verbundenen Beschwerden werden von dem regional zuständigen Notar untersucht.
Mit den die Glücksspiele betreffenden Problemen kann sich der Beschwerdeführer an die Glückspielaufsicht (Szerencsejáték Felügyelet)wenden.
Im Falle von mit medizinischen Geräten, Hörapparaten verbundenen Mangelrügen verfährt die Behörde für Medizintechnik des Ministeriums für Gesundheit (Egészségügyi Minisztérium Orvostechnikai Hivatala)..
Die Prüfung von Arbeitsschutzausrüstungen, der für organisierte Arbeitsverrichtung benutzten Maschinen, Einrichtungen, Geräte, Werkzeuge (Arbeitsmittel) wird unter Leitung des Hauptinspektorats für Arbeitssicherheit und Arbeit (Országos Munkabiztonsági és Munkaügyi Főfelügyelőség) durchgeführt.
Für die Typenprüfung von Kraftfahrzeugen, die Aufsicht des Eisenbahn- und Schiffverkehrs und des Verkehrs auf öffentlichen Straßen sorgt das Generalinspektorat für Verkehr (Közlekedési Felügyelet). Die mit dem Service eines Kraftfahrzeuges verbundene Qualitätsreklamation wird von der regional zuständigen Aufsicht untersucht. Hat der Konsument ein Problem, das mit der Reparaturdienstleistung eines elektrischen, nachrichtenübertragungstechnischen oder elektroakustischen Artikels zusammenhängt, wird die Beschwerde von der Ungarischen Elektrotechnischen Prüfungsinstitut GmbH (Magyar Elektrotechnikai Ellenőrző Kft.)untersucht.
Im Falle einer Beschwerde mit Reparaturdienstleistungen in der Bauindustrie kann sich der Konsument an die Qualitätsprüfungs- Innovations- AG für das Bauwesen (Építésügyi és Minőségellenőrző Innovációs Rt.) wenden.
Bei anderen Reparatur-, Wartungsdienstleistungen kann sich der Beschwerdeführer an die KERMI Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungs-GmbH (KERMI Minőségellenőrző és Szolgáltató Kft.)wenden.
Bei einer Beschwerde in Verbindung mit der Weinqualität kann sich der Beschwerdeführer an das Landesinstitut für Weinqualifizierung (Országos Borminősítő Intézet) wenden.
Ziviler Konsumentenschutz
Pursuant to consumer protection legislation, investigation of complaints fall under the authority of the 19 county consumer protection inspectorates in the first instance. Therefore, consumers are to present their claims primarily to the local inspectorate. Nevertheless, complainant may turn (in person as well) to the Consumer Advisory Bureau working within the GICP, where they will be assisted by experts in the pursuance of their claims. Consumers might also notify the GICP of their problem by filling in the form on its web pages. Should the complaint fall outside the authority of the GICP, it will, pursuant to applicable regulations, be forward it to the competent authority. Our mail address: General Inspectorate for
Consumer Protection |